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Entwurf eines ersten Landesgesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die bisherige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in Rheinland-Pfalz mittels „Landarztquote“ um die langfristig notwendige Sicherstellung der kinder- und jugendärztlichen Versorgung in ebensolchen Regionen mittels einer „Landkinderarzt-Quote“ erweitert werden.


Letzte Änderung
15.04.2024
Veröffentlicht am
15.04.2024
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