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Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
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Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und IntegrationThema
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- bestandsjugendaemter
- jugendhilfe
- landesfinanzausgleichsgesetz
- rechtsgrundlage
- schliesszeitenregelung
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Entwurf eines Ersten Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder -und Jugendhilfegesetzes
Mit dem Ersten Landesgesetz soll für die fünf Bestandsjugendämtern der großen kreisangehörigen Städte in Rheinland-Pfalz eine Abgabe der Jugendämter an die Landkreise ermöglicht werden, um die bestehende gesetzliche Regelungslücke zu schließen.
Darüber hinaus sind gesetzliche Anpassungen des Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehung zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz – LFAG -) vorzunehmen. Durch Anpassungen des § 15 Abs. 4 Nr. 1 LFAG ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Landeshaus-halt, da die Summe der Schlüsselzuweisungen (Teilschlüsselmasse) unverändert bleibt und diese lediglich anders verteilt werden.
- Letzte Änderung
- 27.12.2024
- Veröffentlicht am
- 27.12.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
08.01.2025 15:15
Verfügbarkeit:
08.01.2025 15:15
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed