Veröffentlichende Stelle

Staatskanzlei


Kontaktmöglichkeiten

Betreuer
Staatskanzlei

Schlagwörter


Links

Datensatz

Entwurf eines Einundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf eines 21. Rundfunk-änderungsstaatsvertrages. Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag abzuschließen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen