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Entwurf eines Einundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf eines 21. Rundfunk-änderungsstaatsvertrages. Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag abzuschließen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
29.04.2025 09:50
Verfügbarkeit:
29.04.2025 09:50
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed