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Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf eines 23. Rundfunkänderungs-staatsvertrages. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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