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Entwurf einer Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Waffengesetzes

Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf einer Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Waffengesetzes und ist mit der Einleitung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens nach § 31 Abs. 1 i. V. m. §§ 27 und 28 GGO einverstanden.


Letzte Änderung
23.09.2025
Veröffentlicht am
23.09.2025
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