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Entwurf einer Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)

Der Ministerrat beschließt die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) sowie die Anhebung der Fortschreibungsgrenze für die Ermittlung der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren von 3 % auf 5 %.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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