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Entwurf einer Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Durchführung des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“

Die Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Durchführung des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“ im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vom 5. Juli 2016 (GVBl. S. 285), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2022 (GVBl. S. 455), BS 7847-2, bestimmt, welche Behörde für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Fördermittel und Zahlungsanträgen, für die Durchführung der Verwaltungskontrollen, für die Bewilligungen der Förderung sowie für die Festsetzung möglicher Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Verwaltungssanktionen zuständig ist. In den genannten Punkten hat sich eine Änderung ergeben, welche eine Änderung der Landesverordnung erfordert.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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