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Entwurf einer Landesverordnung zur Zuständigkeit nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)

Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.

 

Zu diesem Zweck ist auch der nichtgewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert und durch das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) rechtlich ausgestaltet worden. Den legalen Betrieb einer solchen Vereinigung hat der Bundesgesetzgeber unter Erlaubnisvorbehalt gestellt und an die Erfüllung umfangreicher Auflagen geknüpft.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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