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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (bis Mai 2021)


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Entwurf einer Landesverordnung zur Festlegung der Rahmenbedingungen nach § 79 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Der Ministerrat beschließt die Landesverordnung zur Festlegung der Rahmenbedingungen nach § 79 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erhält Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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