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Entwurf einer Landesverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes (Härtefallkommissionsverordnung)

Die Härtefallkommission in der heutigen Form ist durch das Aufenthaltsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2005 eingeführt worden. Angesichts der Tatsache, dass sich die Zahl der an die Härtefallkommission herangetragenen Fälle in den letzten Jahren deutlich erhöht hat und gleichzeitig die Fallgestaltungen durch längere Aufenthaltsdauern der Betroffenen im Bundesgebiet komplexer geworden sind, sollen mit der Landesverordnung Anpassungen bezüglich der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Härtefallkommission erfolgen.


Letzte Änderung
27.07.2023
Veröffentlicht am
27.07.2023
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