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Entwurf einer Landesverordnung zur Aufhebung der Landesverordnung über dieFestlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Trier -Tarforster Höhe"

Am 11. Oktober 1974 hat die Landesregierung die Landesverordnung über die Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Trier - Tarforster Höhe" erlassen. Die Rechtsverordnung ist am 1. November 1974 in Kraft getreten. Da die Entwicklungsziele erreicht wurden, hat sich die Stadt Trier als Maßnahmenträger für die umgehende Aufhebung des Entwicklungsbereiches ausgesprochen. Daher soll die Landesverordnung über die Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Trier - Tarforster Höhe" vom 11. Oktober 1974 nunmehr aufgehoben werden.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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