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Entwurf einer Landesverordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften

Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf einer Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften sowie die Anhebung der Fortschreibungsgrenze für die Ermittlung der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren von 3 % auf 5 % und ist mit der Einleitung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens nach §§ 27, 28 GGO einverstanden.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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