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Entwurf einer Landesverordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung, der Arbeitszeitverordnung und der Laufbahnverordnung

Änderung des § 18 Urlaubsverordnung: Gewährung von Zusatzurlaub als Ausgleich für besondere Belastungen insbesondere durch Wechselschichtdienst, Erhöhung des Anspruchs auf Zusatzurlaub; Änderung des § 6 Arbeitszeitverordnung: klarstellende Regelung zur täglichen Ruhezeit, Normierung der Höchstarbeitszeit bei Nachtarbeit; Änderung § 33 Laufbahnverordnung: Zugang zum vierten Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes auch über einen mit einer Prüfung abgeschlossenen Vorbereitungsdienst


Letzte Änderung
03.12.2018
Veröffentlicht am
22.11.2018
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