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Entwurf einer Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Landesfamilienkassen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sowie der LfF-Zuständigkeitsverordnung

Der Ministerrat beschließt die Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Familienkassen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sowie der LfF-Zuständigkeitsverordnung.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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