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Entwurf einer Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Recht zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSGZuVO)

Die bundesrechtliche Neuregelung des Vollzugs des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) sowie der auf dem NiSG beruhenden Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung – UVSV) und der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität durch Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Recht zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSGZuVO) umgesetzt. Es werden die für die Umsetzung zuständigen Stellen bestimmt.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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