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Entwurf einer Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Wohngeldgesetz

Die Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Wohngeldgesetz soll neu erlassen werden. Die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere aus der Einführung eines Onlinedienstes Wohngeld in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023.

 

Bei Zuständigkeit der Kreisverwaltung für die Bearbeitung der Wohngeldanträge wer-den die Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden bei Anträgen, die über den Onlinedienst Wohngeld gestellt werden, nicht mehr als antragsannehmende Stelle aufgeführt.

 

Zudem wird mit der Neufassung klargestellt, dass oberste Fachaufsichtsbehörde das für Wohngeldrecht zuständige Ministerium ist.


Letzte Änderung
16.05.2024
Veröffentlicht am
16.05.2024
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