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Entwurf einer Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsvorsorge

Der rechtliche Rahmen für die Ernährungssicherstellung und Ernährungsnotfall-vorsorge wurde mit dem Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG) vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 772)) bundesrechtlich neu geregelt und die Maßnahmen der Ernährungssicherstellung und Ernährungsnotfallvorsorge in einer einheitlichen Regelung für militärische und nichtmilitärische Krisenfälle zusammengefasst. Dadurch sind die bisherigen rechtlichen Regelungen, das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Ernährungsvorsorgegesetz sowie die Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und die Ernährungsbewirtschaftungsverordnung, entfallen und es sind die Zuständigkeiten und Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsnotfallvorsorge in Rheinland-Pfalz (neu) zu regeln.  


Letzte Änderung
14.09.2023
Veröffentlicht am
14.09.2023
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