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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungThema
- Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit
- Regierung und öffentlicher Sektor
- Wirtschaft und Finanzen
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Entwurf einer Landesverordnung über die Zuständigkeit zur Anerkennung von Assistenzhunden nach der Assistenzhundeverordnung
Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) vom 19. Dezember 2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist zum 1. März 2023 in Kraft getreten. Die Landesverordnung bestimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als die zu-ständige Behörde in Rheinland-Pfalz im Sinne der §§ 21 bis 24 AhundV ab 1. Januar 2024. Als nach Landesrecht zuständige Behörde führt sie die Anerkennung von Assistenzhunden durch, händigt Ausweis und Abzeichen aus und verlängert die Anerkennung und die Gültigkeit des Ausweises. Bisher hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung diese Aufgaben übergangsweise übernommen.
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
03.02.2025 13:59
Verfügbarkeit:
03.02.2025 13:59
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed