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Entwurf einer Landesverordnung über die Zuständigkeit für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und §32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Wohnungseigentums gesetzes

Der Ministerrat beschließt die Landesverordnung über die Zuständigkeit für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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