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Entwurf einer Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201 a des Baugesetzbuchs

Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf einer Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201 a des Baugesetzbuchs und ist mit der Einleitung der Anhörung gemäß §§ 27 und 28 GGO einverstanden.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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