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Entwurf einer gemeinsamen Rahmenrichtlinie der Staatskanzlei sowie aller Ministerien für ein gemeinsames Tax-Compliance- Management-System der Landesregierung / Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Die Zentralabteilungsleitungskonferenz hatte sich in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2022 für die Erarbeitung einer landesweiten Tax-Compliance-Management-System-Rahmenrichtlinie (gRRL) ausgesprochen, das ressortspezifisch angepasst und ergänzt werden kann. Die Zuständigkeit zur Implementierung einer solchen gRRL liegt bei der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe der Ansprechpersonen zur Umsatzbesteuerung (Einführung des §2b UStG) der Ressorts und der Staatskanzlei (USt-AG).

 

Mit der anliegenden Rahmenrichtlinie und den zugehörigen drei Anlagen, die auf Arbeitsebene zwischen den Häusern abgestimmt sind, kommt die Arbeitsgruppe diesem Auftrag nach.


Letzte Änderung
13.02.2025
Veröffentlicht am
13.02.2025
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