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Entwurf einer Dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)

Die Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (allgemeines Gebührenverzeichnis) enthält Gebührensätze für allgemeine, aufgaben- übergreifende Amtshandlungen und ist für alle Behörden in Rheinland-Pfalz anwendbar, sofern keine speziellen Regelungen zur Gebührenerhebung greifen. Im Allgemeinen Gebührenverzeichnis ist auch geregelt, welche Gebühren für Personal- und Sachkosten für Beamtinnen und Beamte der vier Einstiegsämter sowie für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen pro Zeiteinheit zu erheben sind.

 

Die Personal- und Sachkosten im Allgemeinen Gebührenverzeichnis basieren auf den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Diese werden in einem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen regelmäßig fortgeschrieben, zuletzt mit Rundschreiben vom 28. Oktober 2021 (MinBI. 2021, S. 190).

Das Allgemeine Gebührenverzeichnis wird an die mit Rundschreiben vom 28. Oktober 2021 festgestellten Personal- und Sachkosten angepasst.


Letzte Änderung
24.03.2023
Veröffentlicht am
24.03.2023
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