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Entwurf einer Dreizehnten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Verbandsgemeindeverwaltung oder die Verwaltung einer verbandsfreien Gemeinde

Der Ministerrat beschließt die Dreizehnte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Verbandsgemeindeverwaltung oder die Verwaltung einer verbandsfreien Gemeinde.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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