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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität


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Entwurf des Landesgesetzes zur Förderung des Klimaschutzes

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Das Landesklimaschutzgesetz vom 19. August 2014 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 6. Oktober 2015 (GVBl. S. 283), BS 2129-3, trat am 23. August 2014 in Kraft. Das Gesetz bedarf aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer sowie Bundesebene einer umfassenden Novellierung. Hierbei handelt es sich insbesondere um das am 12. Dezember 2015 geschlossene und von der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union ratifizierte „Übereinkommen von Paris“ sowie das zur Umsetzung dieses Übereinkommens mehrfach novellierte Bundesklimaschutzgesetz. Darüber hinaus werden die entsprechenden Ziele des Zukunftsvertrags Rheinland-Pfalz 2021-2026 umgesetzt.

 

Der Entwurf normiert insbesondere ambitionierte Klimaschutz- und Sektorziele bis hin zur Treibhausgasneutralität 2040, das Ziel bis 2030 100 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Rheinland-Pfalz bilanziell mit Strom aus erneuerbaren Energien zu decken sowie das Ziel der treibhausgasneutralen Landesverwaltung bis 2030.


Letzte Änderung
03.12.2024
Veröffentlicht am
03.12.2024
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