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Entwurf des Fünften Landesgesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften

Anknüpfend an den Neuerlass des Hochschulgesetzes vom 23. September 2020 dient der vorliegende Gesetzentwurf der Umsetzung weiterer zentraler politischer Zielsetzungen der Landesregierung im Hochschulbereich.

 

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind die Abschaffung der Zweitstudiengebühren und die gesetzliche Verankerung des Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Auch soll aus Transparenzgründen künftig eine Veröffentlichung der Bezüge der Präsidiumsmitglieder durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) erfolgen, die Digitalisierung wird als strategische Aufgabe der Hochschulleitung verortet und es werden im Zusammenhang mit der Digitalisierung weitere Verbesserungen realisiert.

 

Weitere zentrale Regelungskomplexe sind die Umsetzung des Musterparagraphen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zur staatlichen Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen, die Überarbeitung und Neuverortung der Bestimmungen zu den Niederlassungen auswärtiger Hochschulen sowie die Schaffung neuer Tatbestände für das sogenannte Franchising.

 

Darüber hinaus dient der Gesetzentwurf dazu, seit dem Neuerlass des Hochschulgesetzes neu identifizierte, vordringliche Regelungsbedarfe umzusetzen. Dies betrifft insbesondere das Bekenntnis der Hochschulen zur Gewaltfreiheit, die verstärkte gesetzliche Sichtbarmachung der Aufgaben der Nachhaltigkeit und des Wissens- und Technologietransfers, einschließlich Gründungen. Beim Gender Mainstreaming sollen künftig alle Geschlechter Berücksichtigung finden. Verschiedene Neuerungen erfolgen im Bereich Studium und Lehre, insbesondere wird die Möglichkeit eines integrierten Bachelorgrades im Fach Rechtswissenschaft geschaffen. Die Möglichkeit zur Führung der Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ wird angemessen erweitert. Außerdem werden weitere Regelungskomplexe angepasst, darunter beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtliche. Schließlich erfolgen redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen.


Letzte Änderung
20.03.2025
Veröffentlicht am
20.03.2025
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