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Entwicklung im Gemeinnützigkeitsrecht
1. Der Ministerrat beschließt, den Entschließungsantrag „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR" gemeinsam mit dem Land Bremen in den Bundesrat einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen erhält Redaktionsvollmacht im Hinblick auf das weitere Verfahren in Abstimmung mit der Staatskanzlei.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.04.2025 08:48
Verfügbarkeit:
16.04.2025 08:48
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed