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Entwicklung im Gemeinnützigkeitsrecht

1. Der Ministerrat beschließt, den Entschließungsantrag „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR" gemeinsam mit dem Land Bremen in den Bundesrat einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen erhält Redaktionsvollmacht im Hinblick auf das weitere Verfahren in Abstimmung mit der Staatskanzlei.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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