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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)


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Entschließung des Bundesrates zur praktischen Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur Ferkelkastration

1. Der Ministerrat beschließt, den Entschließungsantrag „Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur Ferkelkastration" beim Bundesrat einzubringen. 2. Der Ministerrat erteilt dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten in Absprache mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Redaktionsvollmacht. 3. Der Ministerrat erteilt Ministerpräsidentin Dreyer in Absprache mit Staatsministerin Höfken und Staatsminister Dr. Wissing freie Hand zur Beantragung der sofortigen Sachentscheidung bzw. der Ausschussüberweisung.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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