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Entschließung des Bundesrates zum angekündigten Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit

1. Der Ministerrat beschließt, den Antrag „Entschließung des Bundesrates zum angekündigten Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit“ gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und dem Land Schleswig-Holstein einzubringen.

 

2. Die Staatskanzlei erhält im Hinblick auf das weitere Verfahren in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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