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Entschließung des Bundesrates „Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufheben“

1. Der Ministerrat beschließt, den Entschließungsantrag „Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufheben“ gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Thüringen in den Bundesrat einzubringen. 2. Das Ministerium für Bildung erhält gemeinsam mit der Staatskanzlei im Hinblick auf das weitere Verfahren mit den anderen Ländern Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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