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Entscheidung über die Durchführung einer siebten rheinland- pfälzischen Landesgartenschau im Jahr 2032 sowie die Auslobung eines neuen Bewerbungsverfahrens

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat legt das Jahr 2032 als Durchführungsjahr für die siebte rheinland- pfälzische Landesgartenschau fest.

 

3. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen (FM), dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) sowie dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) ein neues Bewerbungsverfahren auszuloben.


Letzte Änderung
07.07.2022
Veröffentlicht am
07.07.2022
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