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Entscheidung über den Standort der sechsten rheinland-pfälzischen Landesgartenschau im Jahr 2027

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat entscheidet sich unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Auswahlkommission des Landes für die Stadt Neustadt an der Weinstraße als Standort für die sechste rheinland-pfälzische Landesgartenschau. Sie soll im Frühjahr 2027 eröffnet werden.

 

3. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen (FM), dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI), dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) sowie der Ausrichterstadt ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Landesbeteiligung zu erstellen und dem Ministerrat im Herbst 2022 vorzulegen.

 

4. Alle Ressorts werden gebeten, die Konzeption und Durchführung der Landesgartenschau in der auszurichtenden Stadt innerhalb ihrer jeweiligen Fachplanungen und Fördervorhaben zu unterstützen.


Letzte Änderung
14.04.2022
Veröffentlicht am
14.04.2022
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