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Entlastung derLandesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2022; Auftrag zur Erarbeitung einer Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs

Die Ministerin der Finanzen hat ‒ nach dem Vorliegen der Haushaltsrechnung 2022 ‒ im Namen der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 beantragt (Landtagsdrucksache 18/8362). Im Rahmen und zur Durchführung des weiteren Entlastungsverfahrens hat der Rechnungshof gemäß § 97 LHO die Ergebnisse seiner schwerpunktmäßigen Prüfungen der Landesverwaltung am 15. Februar 2024 vorgelegt (Jahresbericht 2024).

 

Die Landesregierung kann zu dem Jahresbericht Stellung nehmen (§ 97 Abs. 1 S. 2 LHO).


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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