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- entlastung der landesregierung haushaltsjahr 2022
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- stellungnahme der landesregierung zum jahresbericht 2024
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Entlastung derLandesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2022; Auftrag zur Erarbeitung einer Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs
Die Ministerin der Finanzen hat ‒ nach dem Vorliegen der Haushaltsrechnung 2022 ‒ im Namen der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 beantragt (Landtagsdrucksache 18/8362). Im Rahmen und zur Durchführung des weiteren Entlastungsverfahrens hat der Rechnungshof gemäß § 97 LHO die Ergebnisse seiner schwerpunktmäßigen Prüfungen der Landesverwaltung am 15. Februar 2024 vorgelegt (Jahresbericht 2024).
Die Landesregierung kann zu dem Jahresbericht Stellung nehmen (§ 97 Abs. 1 S. 2 LHO).
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
17.02.2025 17:16
Verfügbarkeit:
17.02.2025 17:16
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed