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Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2023; Auftrag zur Erarbeitung einer Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs
Die Ministerin der Finanzen hat ‒ nach dem Vorliegen der Haushaltsrechnung 2023 ‒ im Namen der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 beantragt (Landtagsdrucksache 18/11039). Im Rahmen und zur Durchführung des weiteren Entlastungsverfahrens hat der Rechnungshof gemäß § 97 LHO die Ergebnisse seiner schwerpunktmäßigen Prüfungen der Landesverwaltung am 18. Februar 2025 vorgelegt (Jahresbericht 2025).
Die Landesregierung kann zu dem Jahresbericht Stellung nehmen (§ 97 Abs. 1 S. 2 LHO).
- Letzte Änderung
- 13.03.2025
- Veröffentlicht am
- 13.03.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
12.04.2025 06:47
Verfügbarkeit:
12.04.2025 06:47
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed