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Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2021; Auftrag zur Erarbeitung einer Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs

Die Ministerin der Finanzen hat ‒ nach dem Vorliegen der Haushaltsrechnung 2021 ‒ im Namen der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 beantragt (Landtagsdrucksache 18/5135). Im Rahmen und zur Durchführung des weiteren Entlastungsverfahrens hat der Rechnungshof gemäß § 97 LHO die Ergebnisse seiner schwerpunktmäßigen Prüfungen der Landesverwaltung am 14. Februar 2023 vorgelegt (Jahresbericht 2023).

 

Die Landesregierung kann zu dem Jahresbericht Stellung nehmen (§ 97 Abs. 1 S. 2 LHO).


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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