Datensatz

Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2020/2021

Die Landesregierung kann nach der Landeshaushaltsordnung (§ 97 Abs. 1 Satz 2 LHO) zum Jahresbericht des Rechnungshofs Stellung nehmen. Im Jahresbericht 2023 hat der Rechnungshof die Haushaltsrechnung des Jahres 2021 geprüft. Die Landesregierung nimmt hierzu Stellung und aktualisiert zugleich ihren Bericht zu Themen des Entlastungsverfahrens des Vorjahres.

 

In der Regel überweist der Landtag die Stellungnahme zur Behandlung an die Rechnungsprüfungskommission, welche die Stellungnahme der Landesregierung (meist um die Jahresmitte) erörtert.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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