Datensatz

Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

1. Der Ministerrat beschließt die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht2022 des Rechnungshofs im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2020 und die Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2019.

 

2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung des jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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