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Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

1. Der Ministerrat beschließt die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2019 des Rechnungshofes im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2017 und die Ergänzung des Schlussberichtes der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2016. 2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung des jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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