Datensatz

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022; hier: Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021; hier: Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung

Die Landesregierung kann nach der Landeshaushaltsordnung (§ 97 Abs. 1 Satz 2 LHO) zum Jahresbericht des Rechnungshofs Stellung nehmen. Im Jahresbericht 2024 hat der Rechnungshof die Haushaltsrechnung des Jahres 2022 geprüft. Die Landesregierung nimmt hierzu Stellung und aktualisiert zugleich ihren Bericht zu Themen des Entlastungsverfahrens des Vorjahres.

 

In der Regel überweist der Landtag die Stellungnahme zur Behandlung an die Rechnungsprüfungskommission, welche die Stellungnahme der Landesregierung (meist um die Jahresmitte) erörtert.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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