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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021
Der Landtag hat der Landesregierung in seiner Sitzung am 28. September 2023 gemäß § 114 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Er hat den Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses (Landtagsdrucksache 18/7526) zugestimmt und die Landesregierung aufgefordert, über das hiernach Veranlasste – soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist – bis zum 31. Januar 2024 zu berichten (Schlussbericht der Landesregierung).
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
19.04.2025 08:40
Verfügbarkeit:
19.04.2025 08:40
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed