Veröffentlichende Stelle

Ministerium der Finanzen


Kontaktmöglichkeiten

Betreuer
Ministerium der Finanzen

Themen


Schlagwörter


Links

Datensatz

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021

Der Landtag hat der Landesregierung in seiner Sitzung am 28. September 2023 gemäß § 114 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

Er hat den Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses (Landtagsdrucksache 18/7526) zugestimmt und die Landesregierung aufgefordert, über das hiernach Veranlasste – soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist – bis zum 31. Januar 2024 zu berichten (Schlussbericht der Landesregierung).


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen