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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021

Der Landtag hat der Landesregierung in seiner Sitzung am 28. September 2023 gemäß § 114 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

Er hat den Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses (Landtagsdrucksache 18/7526) zugestimmt und die Landesregierung aufgefordert, über das hiernach Veranlasste – soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist – bis zum 31. Januar 2024 zu berichten (Schlussbericht der Landesregierung).


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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