Datensatz

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019; hier: Schlussbericht der Landesregierung

1. Der Ministerrat beschließt den Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2019.

 

2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag erforderlichen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung des jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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