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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013;

1. Der Ministerrat nimmt den Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis. 2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die bis zur Zuleitung an den Landtag erforderlichen Änderungen und Aktualisierungen unter Beteiligung der jeweils fachlich zuständigen Ressorts vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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