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Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in Bezug auf freigehaltene Flächen für Benutzer von Rollstühlen in Rheinland-Pfalz

Einhaltung der Regelung besonders im Hinblick auf Versammlungsstätten im Freien, Sportstadien und Freisportanlagen im Sinne der genannten Vorschrift mit mehr als 5000 Besucherplätzen, Gründe für Verstöße, Förderung insbesondere für die Umsetzung baulicher Maßnahmen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation


Letzte Änderung
16.06.2025
Veröffentlicht am
13.06.2025
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