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Einbringung eines Entschließungsantrags beim Bundesrat zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit

1. Der Ministerrat beschließt, den Antrag „Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit“ beim Bundesrat einzubringen. 2. Das Ministerium der Justiz erhält gemeinsam mit der Staatskanzlei mit Blick auf den Inhalt des Antrags und das weitere Verfahren Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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