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Ehemaliges Jugenddorf - 1. Änderung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ehemaliges Jugenddorf" vom 07.12.1995 sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für die Restrukturierung des Wohngebietes mit dem Ziel geschaffen werden, anerkannte Wohn-, Technik- und/oder Energiestandarts zu erreichen sowie die bauliche Nutzung des Gesamtareals ohne grundsätzliche Änderung der Baustruktur in vertretbarem Umfang anzupassen.


Letzte Änderung
12.02.2025
Veröffentlicht am
12.02.2025
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