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Durchführung der Mofa-Ausbildung und Ausstellung der Ausbildungsbescheinigungen gemäß § 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung durch Schulen - Anlage 1: Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Absatz 2 durch den Fahrlehrer

  • Normen:VV DEU RP 20120706 MBWWK 9425 - 1B - 51 309/30;VVRP-223309-MBWWK-20120706-SF


Letzte Änderung
27.10.2023
Veröffentlicht am
06.07.2012
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