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Cybersicherheitsstrategie im Rahmen der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Das Erfordernis der Erarbeitung einer Cybersicherheitsstrategie für das Land Rheinland-Pfalz ergibt sich aus den Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS-2-Richtlinie) vom 16. Januar 2023.

 

Zur Vorlage bei der EU wurde eine Cybersicherheitsstrategie im Rahmen der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die unmittelbare Landesverwaltung Rheinland-Pfalz erarbeitet, die im Weiteren in einer ganzheitlichen Cybersicherheitsstrategie für Rheinland-Pfalz aufgehen soll.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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