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Bürokratieabbau durch Zusammenfassung der regelmäßigen Berichtspflichten über die Umsetzung von Maßnahmen zur Nachwuchskräftegewinnung für die Landesverwaltung unter dem Aspekt des demografischen Wandels sowie über den Stand der Umsetzung des Rahmenkonze

1. Die Berichtspflicht über die Umsetzung von Maßnahmen zur Nachwuchskräftegewinnung für die Landesverwaltung unter dem Aspekt des demografischen Wandels wird mit der Berichtspflicht zum Stand der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Personalentwicklung Rheinland-Pfalz und des Rahmenkonzeptes Betriebliches Gesundheitsmanagement zusammengefasst.

2. Das Ministerium des Innern und für Sport berichtet dem Ministerrat turnusgemäß alle fünf Jahre über den Stand der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Personalentwicklung Rheinland-Pfalz und des Rahmenkonzeptes Betriebliches Gesundheitsmanagement und berücksichtigt hierbei die Maßnahmen zur Nachwuchskräftegewinnung für die Landesverwaltung unter dem Aspekt des demografischen Wandels. Die nächste Berichterstattung soll bis Ende 2028 erfolgen.


Letzte Änderung
05.09.2025
Veröffentlicht am
05.09.2025
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