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Bundesverfassungsgericht erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zu § 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung), Recht auf selbst bestimmtes Sterben aus Grundgesetz hergeleitet, Einschätzung der Gerichtsentscheidung, Auswirkungen auf Umgang mit Sterbehilfe; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
27.03.2020
Veröffentlicht am
24.03.2020
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