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Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundeswaldgesetzes im Hinblick auf die forstliche Nutzung

1. Der Ministerrat beschließt, den Gesetzesantrag "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes" beim Bundesrat zur anschließenden Überweisung an die Ausschüsse einzubringen. 2. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten erhält in Abstimmung mit der Staatskanzlei im Hinblick auf das weitere Verfahren Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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