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Bundesratsinitiative zum Erlass einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

1. Der Ministerrat beschließt, den Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) als gemeinsame Länderinitiative mit dem Land Bayern in den Bundesrat einzubringen und die sofortige Sachentscheidung zu beantragen. 2. Der Beschluss des Bundesrates soll über die Zuleitung der Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung an die Bundesregierung gemäß Artikel 80 Absatz 3 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundesrates zum unmittelbaren Erlass einer solchen Rechtsverordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes umfassen. 3. Angestrebt wird eine Behandlung des von Bayern und Rheinland-Pfalz eingebrachten Verordnungsentwurfs an dem Termin im Bundesrat, an dem über das Düngegesetz und die Düngeverordnung abgestimmt wird. 4. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten erhält in Abstimmung mit der Staatskanzlei im Hinblick auf das weitere Verfahren Redaktionsvollmacht.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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